1. Da die gegenwärtige Form der Einhebung der Kraftfahrzeug (Kfz)-Steuer durch das Anbringen von Stempelmarken auf einer Steuerkarte im Computerzeitalter als antiquiert empfunden wurde, hat sich der Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung der Besteuerung von Kraftfahrzeugen entschlossen. Das einschlägige Gesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG)1) und die entsprechenden Novellen, etwa zum Versicherungssteuergesetz (VersStG)2), wurden vom Nationalrat bereits verabschiedet und werden im wesentlichen mit 1. 5. 1993 in Kraft treten3). In der vorliegenden Arbeit sollen zunächst das künftige Steuersystem kurz skizziert und in weiterer Folge die aus einer Nichtzahlung der Kfz-Steuer resultierenden Rechtsfolgen kritisch beleuchtet werden.