Die in § 12 Abs 3 MRG vorgesehene Befugnis des Vermieters, im Falle eines Mieterwechsels einen angemessenen Mietzins zu verlangen, hat seit jeher Geschäftsraummieter dazu herausgefordert, den in dieser Bestimmung angeordneten gesetzlichen Übergang der Mieterposition zu vermeiden. Daß diese Versuche nicht nachgelassen haben, zeigen die anhaltenden Entscheidungen der Gerichte zu § 12 Abs 3 MRG. Besonders schlau glaubten offenbar die Gesellschafter einer KG, die ein Schuhhaus betrieb, vorzugehen: Sie gründeten eine GmbH, der die KG das gesamte Schuhwarenlager verkauften; unmittelbar zuvor hatte die KG die Gewerbeberechtigung zurückgelegt, die GmbH erwarb mit dem auf dem Erlöschen der Gewerbeberechtigung der KG folgenden Tag die Gewerbebe-