vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesellschaftsrechtliche Aspekte der GewO-Novelle 1992

WirtschaftsrechtFriedrich FilzmoserRdW 1993, 66 Heft 3 v. 1.3.1993

I. Allgemeines

Die GewO-Novelle 1992, BGBl 1993/29 ist vor allem geprägt vom Bestreben des Gesetzgebers nach Liberalisierung und Deregulierung des Gewerberechts iSd Koalitionsabkommens der Regierungsparteien1)1)Bericht des Handelsausschusses, 876 Blg StenProt NR, 18. GP, 1.. Diese Zielsetzungen haben spürbare Auswirkungen auch auf jene Bestimmungen, die für Personen- und Kapitalgesellschaften von besonderer Relevanz sind. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es ua auch, eine stärkere Bindung des gewerberechtlichen Geschäftsführers an das Unternehmen zu erzwingen, um so dem Scheingeschäftsführerunwesen entgegen zu wirken2)2)S dazu Filzmoser, Die Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers, RdW 1992, 98 (101) sowie die RV, 635 Blg Sten-Prot NR, 18. GP, 83.. Wie weit diese Vorhaben in bezug auf Gesellschaften verwirklicht worden sind, soll hier näher untersucht werden. Die für das Gesellschaftsrecht maßgeblichen Änderungen werden im wesentlichen mit 1. 7. 19933)3)S Art IV BGBl 1993/29; ursprünglich geplant mit 1. 1. 1993, aber im letzten Moment geändert wurde der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung des § 39 Abs 2, wonach der gewerberechtliche Geschäftsführer entweder voll sozialversicherungspflichtig und mindestens halbtagsbeschäftigter Dienstnehmer sein oder dem vertretungsbefugten Organ angehören muß, was vielerorts unnötige Hektik auslöste. in Kraft treten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!