UrlG § 4
Auch wenn der Arbeitgeber jahrelang Halbtagsurlaube ohne Einschränkung gewährte, ist er grundsätzlich berechtigt, für die Zukunft die Gewährung solcher Urlaube von Bedingungen abhängig zu machen.
OGH 16. 9. 1992, 9 Ob A 139/92 (OLG Linz 17. 3. 1992, 12 Ra 120/91; LG Salzburg 10. 7. 1991, 18 Cga 75/91)