Mit drei Erk v 29. 4. 1992 hat der VwGH folgende wesentliche Aussagen zur Teilwertabschreibung im Zusammenhang mit Beteiligungen gemacht:
Mit drei Erk v 29. 4. 1992 hat der VwGH folgende wesentliche Aussagen zur Teilwertabschreibung im Zusammenhang mit Beteiligungen gemacht: