vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Formvorschriften der Bürgschaft für Garantieerklärung?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 6 Heft 1 v. 1.1.1993

ABGB: §§ 880 a, 1346 Abs 2

Da der Gesetzgeber dem Gutstehungswilligen schon bei der bloß akzessorischen Bürgschaft Schutz vor Übereilung angedeihen lassen wollte, muß dieser Schutz aufgrund der Formvorschrift umso mehr für die Übernahme der nicht akzessorischen und daher wesentlich gefährlicheren Garantie durch einen Nicht(oder Minder-)kaufmann Geltung haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!