UStG § 12 Abs 1
Werden Wirtschaftsgüter für das Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft angeschafft, so werden die betreffenden Leistungen nicht für das Unternehmen der Personengesellschaft ausgeführt. Die Gesellschaft ist somit nicht berechtigt, Vorsteuern abzuziehen, die im Zusammenhang mit Sonderbetriebsausgaben ihres Gesellschafters anfallen.