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Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei Anteilsabtretungen und Zessionen im Gebühren- und Verkehrsteuerrecht

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 388 Heft 12 v. 1.12.1993

GebG: § 33 TP 21

KVG § 17 Abs 1

1. Eine Abtretung von GmbH-Anteilen sowie eine Zession iSd § 33 TP 21 GebG liegen nur dann vor, wenn sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft geschlossen worden sind. Folgt dem Verpflichtungsgeschäft wegen einer Vertragsverletzung (hier: Unterlassen des Erlegens des Kaufpreises) kein Verfügungsgeschäft nach, so entsteht keine Gebührenschuld.

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