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Rückumzug ins Ausland bei zeitlich begrenzter Inlandstätigkeit als Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 388 Heft 12 v. 1.12.1993

EStG § 16

Wird ein ausländischer Arbeitnehmer für eine von vornherein bestimmte Zeit in das Inland versetzt (hier: ein japanischer Arbeitnehmer in ein deutsches Tochterunternehmen), so sind Hin- und Rückumzugskosten durch die Erzielung inländischer Einkünfte (und nicht durch die Erzielung nicht steuerbarer Auslandseinkünfte) veranlaßt und als Werbungskosten anzuerkennen.

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