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Voraussetzungen für Mitunternehmerstellung von Treugeber-Kommanditisten einer Verlustzuweisungs-KG; Konzeptionskosten als immaterielles Wirtschaftsgut

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 388 Heft 12 v. 1.12.1993

EStG § 4 Abs 1, § 23 Z 2

1. Mitunternehmer ist, wer Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Bei Treuhandverhältnissen müssen diese Merkmale in der Person des Treugebers vorliegen, damit dieser Zurechnungssubjekt der Einkünfte der Mitunternehmerschaft ist.

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