EStG § 27
Überläßt eine AG satzungsmäßig ihren Aktionären Ferienwohnungen zur vorübergehenden Nutzung nach Maßgabe eines „Wohnungsberechtigungspunktersystems“, so erzielt der Aktionär einen sonstigen Bezug aus Aktien. Für die Annahme von Einkünften ist es unerheblich, wenn die AG nach schweizerischem Recht entrichtet wurde.