EStG § 27
KStG § 8
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist auch bei einer Genossenschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensvermehrung, die durch das Mitgliedsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht. Veräußert eine Genossenschaft eine Eigentumswohnung zu einem ungewöhnlich niedrigen Kaufpreis (hier: um den Buchwert von 20.000 DM statt angemessen 110.000 DM) an ein Mitglied (hier: ein Aufsichtsratsmitglied), so liegt in der Nichtgeltendmachung eines angemessenen Kaufpreises eine vGA.