EStG § 6 Z 3
Bei der Bemessung von Rückstellungen wegen Ungewisser Verbindlichkeiten (hier: Garantierückstellung wegen Gewährleistungsverpflichtung eines Bauträgers) sind auch wirtschaftlich noch nicht entstandene Rückgriffsansprüche gegen Dritte (hier: gegen Subunternehmer) betragsmindernd zu berücksichtigen, wenn