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Probezeit bei Besuch einer lehrgangsmäßig geführten Berufsschule

ArbeitsrechtManfred PichelmayerRdW 1993, 307 Heft 10 v. 1.10.1993

Zur Auslegung des unklar gefaßten § 15 Absatz 2 BAG hat bislang eine Rechtsprechung des OGH gefehlt. Nunmehr hat der OGH in einer Entscheidung ausgesprochen, daß die Probezeit bei Erfüllung der Schulpflicht in einer lehrgangsmäßig geführten Berufsschule flexibel zu gestalten ist1)1)OGH, 9 Ob A 307/92 ; OLG Linz, GZ 13 a 51/92-12; LG Salzburg, GZ 20 Cga 19/92-6; siehe RdW 1993, 284..

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