EStG 1972: § 6
EStG § 8 Abs 3
1. Der gute Standort eines Betriebes findet regelmäßig im Wert seiner betrieblich genutzten Liegenschaft bzw im Wert seines Nutzungsrechts an der betreffenden Liegenschaft seinen Niederschlag.
EStG 1972: § 6
EStG § 8 Abs 3
1. Der gute Standort eines Betriebes findet regelmäßig im Wert seiner betrieblich genutzten Liegenschaft bzw im Wert seines Nutzungsrechts an der betreffenden Liegenschaft seinen Niederschlag.