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Zinsen für Familiendarlehen aus zugewendeten Mitteln nicht abziehbar

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 326 Heft 9 v. 1.9.1992

EStG § 4 Abs 4, § 20

Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie dem Vater sogleich wieder als „Darlehen“ zur Verfügung stellen, sind die „Zinsen“ nicht abziehbare Zuwendungen.

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