EStG § 4 Abs 4, § 20
Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie dem Vater sogleich wieder als „Darlehen“ zur Verfügung stellen, sind die „Zinsen“ nicht abziehbare Zuwendungen.
EStG § 4 Abs 4, § 20
Verpflichtet sich ein Steuerpflichtiger in einem notariellen Vertrag, seinen Kindern Geldbeträge zuzuwenden, die sie dem Vater sogleich wieder als „Darlehen“ zur Verfügung stellen, sind die „Zinsen“ nicht abziehbare Zuwendungen.