EStG § 32 Z 1
Entschädigungen sind Beträge zur Beseitigung einer bereits eingetretenen oder zur Verhinderung einer sonst drohenden Vermögensminderung. Abfertigungen für eine langjährige Tätigkeit als öffentlich-rechtlicher Funktionär (hier des ÖGB) erfüllen diese Voraussetzung nicht.