ArbVG § 95
ABGB § 863
Unabhängig davon, ob die Vergabe von Werkswohnungen im Rahmen einer unternehmenseigenen Wohlfahrtseinrichtung erfolgt, kann ein auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkter Mietenzuschuß, der den betroffenen AN über Antrag vom Arbeitgeber gewährt, jahrelang an die Wohnungsgesellschaft als Vermieterin der Werkswohnungen gezahlt und vorbehaltlos ohne Einschränkung durch die Möglichkeit eines Widerrufs geleistet wurde, nicht einseitig eingestellt werden.