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Urlaubsentschädigung bei Arbeitnehmerkündigung und einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 246 Heft 7 v. 1.7.1992

UrlG § 9 Abs 1 Z 4 und 5

1. Für die Entstehung des Anspruches auf Urlaubsentschädigung nach § 9 Abs 1 Z 5 UrlG ist nicht der Zeitpunkt der Kündigung oder der Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung, sondern der der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich.

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