EStG § 16 Abs 1 Z 9
Fahrten zwischen mehreren Dienstorten stellen zwar keine Reisen iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG dar, die entsprechenden Fahrtkosten sind aber dennoch Werbungskosten.
VwGH 8. 10. 1991, 88/14/0023
EStG § 16 Abs 1 Z 9
Fahrten zwischen mehreren Dienstorten stellen zwar keine Reisen iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG dar, die entsprechenden Fahrtkosten sind aber dennoch Werbungskosten.
VwGH 8. 10. 1991, 88/14/0023