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(Teil-)Betriebsveräußerung bei Produktionsunternehmen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 228 Heft 6 v. 1.6.1992

IPRG § 2 Abs 3 Z 4

EStG §§ 10, 24

1. Bei einem Produktionsunternehmen (hier: Erzeugung von Bettfedern) gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen das Betriebsgebäude (bzw Rechte an den Betriebsgebäuden), maschinelle Anlagen und Einrichtungen, nicht hingegen eine Beteiligung, die die Erschließung von Rohstoffquellen erleichtert.

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