MRG § 12 Abs 3
Auch bei einem Wechsel des Alleingesellschafters einer GmbH liegt keine Unternehmensveräußerung iSd § 12 Abs 3 MRG vor. Es ist anzunehmen, daß dem Gesetzgeber nicht unbekannt war, daß Kapitalgesellschaften „nicht sterben“ und daß daher in solchen Fällen auf diesem Weg eine Mietzinsanpassung nur in den wenigsten Fällen erreichbar ist.