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Kollisionsrechtliche Beurteilung von Time-sharing-Verträgen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 208 Heft 6 v. 1.6.1992

IPRG §§ 41, 42

Beim Abschluß von Time-sharing-Verträgen steht - selbst wenn sie sich ausschließlich auf österreichische Hotels beziehen - nicht umfassender Mieterschutz, sondern - wegen allgemein beobachteter aggressiver Verkaufspraktiken - das Bedürfnis nach Rücktrittsrechte umfassendem Konsumentenschutz im Vordergrund; sie sind deshalb kollisionsrechtlich nicht nach § 42 IPRG, sondern nach § 41 IPRG zu beurteilen.

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