MRG § 16 Abs 3
Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Wohnung ist keineswegs der letzte Zeitpunkt, bis zu dem der nach dem Mietvertrag herzustellende Ausstattungszustand auch tatsächlich ausgeführt sein muß; es genügt vielmehr, daß in einem entsprechend den durchzuführenden Arbeiten angemessenen Zeitraum Miervertragsabschluß - und damit meist im unmittelbaren Zusammenhang die Übergabe der Woh-