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VwGH zu § 31 EStG: Kein Durchgriff auf Beteiligungsausmaß des unentgeltlichen Rechtsvorgängers

SteuerrechtO. HerzogRdW 1992, 191 Heft 5 v. 1.5.1992

Zur Rechtslage nach dem EStG 1972 hatte der VwGH folgenden Fall zu beurteilen: Ein Steuerpflichtiger erhielt von seiner Ehepartnerin, die Alleingesellschafterin einer GmbH war, einen Gesellschaftsanteil von 25 % geschenkt und veräußerte diesen in der Folge wieder. Die belangte Behörde rechnete die wesentliche Beteiligung der Geschenkgeberin dem Veräußerer zu (vgl Abschn 85 Abs 2 EStR 1984) und erfaßte die Einkünfte nach § 31 EStG 1972.

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