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Entgeltanspruch und Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 184 Heft 5 v. 1.5.1992

AÜG: § 10 Absl, § 11

1. Die überlassene Arbeitskraft hat während der Zeit der Überlassung - sofern hiedurch das während der überlassungsfreien Zeit zu gewährende Entgelt (Grandanspruch) überschritten wird - Anspruch auf das im Beschäftigerbetrieb zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt, nicht aber auf ein höheres überkollektivvertragliches Entgelt (Istlohn) der dort beschäftigten Arbeitnehmer (Stammarbeiter).

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