B-VG Art 7 Abs 1
FrNArbG: § 3 Abs 1, § 4 Abs 10
Das Nachtarbeitsverbot für Frauen verstößt weder als solches noch wegen der verfügten Ausnahmen oder der Beschränkung der Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen gegen den Gleichheitssatz.
B-VG Art 7 Abs 1
FrNArbG: § 3 Abs 1, § 4 Abs 10
Das Nachtarbeitsverbot für Frauen verstößt weder als solches noch wegen der verfügten Ausnahmen oder der Beschränkung der Möglichkeit für Ausnahmebewilligungen gegen den Gleichheitssatz.