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Grundanspruch bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 185 Heft 5 v. 1.5.1992

AÜG § 10 Abs 1

Für das Grundentgelt der überlassenen Arbeitskraft (Entgelt während überlassungsfreier Zeit) ist in erster Linie eine für den Überlasserbetrieb geltende kollektivvertragliche Regelung maßgebend; lediglich bei deren Fehlen ist dieses Entgelt nach Angemessenheit und Ortsüblichkeit zu bestimmen. In diesem Fall ist ein möglichst sacheinschlägiger KV heranzuziehen und auch eine ortsübliche Überzahlung des kollektiv-

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