IESG § 1 Abs 2 Z 2
Muß der Arbeitnehmer seine Lohnabrechnung (Ermittlung des Bruttolohnes bei Nettolohnvereinbarung) durch einen Steuerberater durchführen lassen, da der Arbeitgeber seiner diesbezüglichen kollektivvertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, so stellt der Ersatz der sich daraus ergebenden Aufwendungen grundsätzlich einen gesicherten Anspruch iSd § 1 Abs 2 Z 2 IESG dar.