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Zulässigkeit eines Probearbeitsverhältnisses bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 153 Heft 4 v. 1.4.1992

AÜG § 10 Abs 5, § 11 Abs 2 Z 4

Auch mit einem AN, der zur Arbeitsleistung an Dritte überlassen werden soll, kann ein Probearbeitsverhältnis, das ohne Angabe eines Grundes mit sofortiger Wirkung gelöst werden kann, gültig vereinbart werden.

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