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Einstufung nach dem KV für Handelsangestellte

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1992, 153 Heft 4 v. 1.4.1992

KV Handelsangestellte, Gehaltsordnung

1. Eine „abgeschlossene Lehrzeit“ iSd Pkt A Z 6, F II der Gehaltsordnung des KV liegt auch ohne Ablegung der Lehrabschlußprüfung vor, wenn ein Lehrling die für seine Berufssparte vorgesehene Lehrzeit zur Gänze absolviert hat.

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