EStG §§ 20, 67
1. Nach stRsp ist die Zahlung einer Abfertigung an einen Dienstnehmer, dem der Betrieb als solcher unentgeltlich übergeben wird, nicht fremdüblich. Es liegt daher auf der Seite des bisherigen Arbeitgebers (= Geschenkgeber) keine Betriebsausgabe vor.