vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Können Wirtschaftstreuhänder zwischen einer EEG und einer OHG (KG) wählen?

BerufsrechtRoland Rief, Arthur WeilingerRdW 1992, 130 Heft 3 v. 1.3.1992

1. Einleitung und Problemstellung

Wirtschaftstreuhänder konnten sich bisher nach § 29 Abs 2 WT-BOaF nur in den Rechtsformen OHG bzw KG oder in einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) zusammenschließen. § 7 Abs 1 WT-BO (idF BGBl 1991/340), in dem nunmehr anstelle von § 29 Abs 2 WT-BO die zulässigen Gesellschaftsformen aufgezählt sind, macht den Wirtschaftstreuhändern auch die Rechtsform der eingetragenen Erwerbsgesellschaft (EEG) zugänglich. Eine derartige Regelung war notwendig, weil § 6 Abs 1 EGG1)1) BGBl 1990/257 idF BGBl 1991/10. die Ausübung eines freien Berufes in der Rechtsform einer EEG nur im Einklang mit den jeweiligen berufsrechtlichen Vorschriften ermöglicht2)2)Dazu auch RV 1231 BlgNR XVII. GP 6..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!