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Erstattung der Schenkungssteuer bei Herausgabe eines Geschenkes an Pflichtteilsberechtigte?

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1992, 24 Heft 1a v. 1.1.1992

Nach § 33 ErbStG ist die ErbSt zu erstatten

a) im Fall des Widerrufes einer Schenkung,

b) wenn ein Erwerb von Todes wegen herausgegeben werden muß und das herausgegebene Vermögen beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt.

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