Der OGH (E 9. 7. 1991, 10 Ob S 169/91 ) hatte sich jüngst mit dem Waisenpensionsanspruch eines Kl zu befassen, der das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte, knapp vor dessen Ende halbtagsbeschäftigter Studienassistent an der Wirtschaftsuniversität in Wien (wo er gleichzeitig Handelswissenschaften studierte) wurde, nach Beendigung des Jusstudiums (bei Weiterführung des Studiums der Handelswissenschaften) eine Stelle als halbtagsbeschäftigter Vertragsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien mit einem Bruttogehalt von zunächst 8.688,50 S antrat, in der Folge für die Dauer von vier Monaten neben der Assistententätigkeit einen Teil der Gerichtspraxis am BG Döbling zurücklegte und danach - als halbtagsbeschäftigter Vertragsassistent - sein Studium an der Wirtschaftsuniversität mit dem Magisterium beendete.