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Feststellung des Risikoausschlusses aufgrund eines rechtswidrig erlangten Beweismittels?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 16 Heft 1a v. 1.1.1992

AUVB 1965: Art 3 Pkt III Z 7, Art 7 Z 4 und 5

MRK: Art 8

Wurde dem Versicherten ohne seine Zustimmung im bewußtlosen Zustand Blut zur Blutalkoholbestimmung über Veranlassung der Gendarmerie rechtswidrig (vgl VfGH 6. 12. 1988, B 1092/87 = JBl 1989, 374) abgenommen, kann er dennoch nicht dem Versicherer verwehren, sich zum Nachweis der Alkoholisierung im Zivilprozeß auf diese Blutprobe zu stützen; die privatrechtliche Verpflichtung zur Mithilfe bei der Feststellung des Sachverhaltes (Art 7 Z 4 und 5 AUVB 1965) geht nämlich über die gesetzliche hinaus.

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