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Gemischte Schenkung einer Liegenschaft: Überwiegensprinzip

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1992, 418 Heft 12 v. 1.12.1992

EStG: § 30

Übersteigt die Gegenleistung für die Übergabe einer Liegenschaft nicht die Hälfte des Verkehrswertes der Liegenschaft, ist einkommensteuerlich jedenfalls von einer gemischten Schenkung mit Überwiegen des Schenkungscharakters auszugehen mit der Folge, daß insgesamt ein unentgeltlicher Erwerb gegeben ist.

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