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BAO-Novelle: Unabhängige Berufungssenate kommen

SteuerrechtRdW 1992, 416 Heft 12 v. 1.12.1992

Eine in den Folgewirkungen wesentliche Änderung des Berufungsverfahrens ist mit der bevorstehenden BAO-Novelle vorgesehen.

Bisher waren nur die von den gesetzlichen Berufsvertretungen entsendeten Mitglieder des Berufungssenats weisungsfrei gestellt; nach der neuen Rechtslage werden alle Mitglieder des Berufungssenats „in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden“ sein (§ 271 Abs 1 BAO idF der Regierungsvorlage).

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