1. Die jüngste Rechtsprechung
Keinert hat in seinen Untersuchungen zur Zulässigkeit von Zustimmungsvorbehalten des gesetzlichen Revisionsverbandes bei Satzungsänderungen einer ihm angehörenden Genossenschaft1), die auch den OGH2) überzeugt haben, letztlich eine Frage aus seinen Betrachtungen ausgeklammert und eingehenderer Überlegungen für würdig gehalten: Kann der Revisionsverband zulässigerweise verlangen, daß seine Mitgliedsgenossenschaften bei bestimmten, genau umschriebenen Entscheidungen diese Zustimmung einzuholen haben? Ist es darüber hinaus möglich, dieses funktionelle Einzelzustimmungsrecht in der Satzung der betroffenen Genossenschaft zu verankern und damit auch eine interne Bindung der betroffenen Genossenschaft zu erreichen?