Banken sind in der Regel darauf bedacht, für die von ihnen gewährten Kredite größtmögliche Sicherheiten zu bekommen. Mag es auch in einzelnen Punkten Bedenken gegen über das Ziel schießende AGB-Klauseln geben (vgl dazu Iro in Avancini/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht I (1987) Rz 1/76 ff), so ist dieses Bestreben im allgemeinen nicht zu beanstanden; es liegt vor allem auch im Interesse der Sparer, mit deren Mitteln die Bank wirtschaftet.