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Banksicherheiten und unwirksame Verwertungsklauseln

WirtschaftsrechtG. I.RdW 1992, 395 Heft 12 v. 1.12.1992

Banken sind in der Regel darauf bedacht, für die von ihnen gewährten Kredite größtmögliche Sicherheiten zu bekommen. Mag es auch in einzelnen Punkten Bedenken gegen über das Ziel schießende AGB-Klauseln geben (vgl dazu Iro in Avancini/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht I (1987) Rz 1/76 ff), so ist dieses Bestreben im allgemeinen nicht zu beanstanden; es liegt vor allem auch im Interesse der Sparer, mit deren Mitteln die Bank wirtschaftet.

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