Werbungskosten beschäftigen in vielen Detailfragen Lehre, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis. Was die dogmatischen Grundlagen des Werbungskostenbegriffs betrifft, sind allerdings - zumindest in Österreich - Defizite erkennbar (siehe zB die von der Behandlung punktueller Problemfälle beherrschten Literaturangaben bei Doralt/Ruppe, Grundriß4, 132 f). In den neuen Lohnsteuerrichtlinien war man bemüht, diese Defizite abzubauen. Es findet sich darin eine Reihe von grundsätzlichen Aussagen, die eine gewisse Neuorientierung im Begriffsverständnis erwarten lassen. Auch in Lehre und Judikatur ist eine verstärkte Aufarbeitung der dogmatischen Grundlagen erkennbar. Der folgende Beitrag soll den derzeitigen Standpunkt in der Erfassung des Werbungskostenbegriffs ausleuchten.