Auch in Deutschland wurde - allerdings nur für die Einkommensteuer - eine Zinsenendbesteuerung („Abgeltungsteuer“) überlegt; in der Septembernummer der Deutschen Steuer-Zeitung berichtet der Staatssekretär im deutschen Bundesministerium der Finanzen, Dr. Franz-Christoph Zeitler, über die Gründe, die das deutsche Finanzministerium dazu bewogen haben, eine Zinsenendbesteuerung nicht weiter zu verfolgen, obwohl sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht diese Besteuerungsform als Alternative angeführt hat. Die Gründe decken sich weitgehend mit den Überlegungen, die Doralt in der letzten Nummer der RdW ausgeführt hat.