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Bewertung von Mitmietrechten bei Abschichtung nach Auflösung einer GesBR (Rechtsanwaltskanzlei)

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 337 Heft 10 v. 1.10.1992

ABGB § 1210

Der Verlust der Mitgliedschaft bei einer Zwei-Mann-GesBR verändert die Forderungszuständigkeit ohne personenrechtlichen Übertragungsakt; Mitmietrechte gehen daher ipso iure über. Diese Rechte sind nach der Vergleichswertmethode zu bewerten, Umsatz- und Einkommensteuer sind vom Abschichtungsbetrag nicht zu bezahlen.

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