ABGB § 1210
Der Verlust der Mitgliedschaft bei einer Zwei-Mann-GesBR verändert die Forderungszuständigkeit ohne personenrechtlichen Übertragungsakt; Mitmietrechte gehen daher ipso iure über. Diese Rechte sind nach der Vergleichswertmethode zu bewerten, Umsatz- und Einkommensteuer sind vom Abschichtungsbetrag nicht zu bezahlen.