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Ersatz der Mietwagenkosten des Leasingnehmers

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1992, 337 Heft 10 v. 1.10.1992

ABGB §§ 1090, 1293

Bei Mietwagenkosten handelt es sich um eine typische Folge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges, die im allgemeinen dessen Eigentümer trifft; hat sie aber infolge des Leasingvertrages der Leasingnehmer zu tragen, liegt ein Fall der Schadensverlagerung vor; die Ansicht, der Leasingnehmer habe keinen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten, wird daher nicht aufrechterhalten.

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