vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Mantelkauf“ auch bei Verschmelzung denkbar

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1991, 278 Heft 9 v. 1.9.1991

KStG: § 8 Abs 4 Z 3

StruktVG: § 1 Abs 5

Die Verlustvortragsübernahmeregelung des § 1 Abs 5 StruktVG enthält nur eine auf die Vergangenheit bezogene Betrachtung. Die in § 8 Abs 4 Z 3 KStG 1988 verankerte ab 1989 geltende Mantelkaufregelung läßt nach Auffassung des Bundesministeriums auf Grund der mit der Verschmelzung verbundenen Gesamtrechtsnachfolge eine kombinierte Betrachtung mit § 1 Abs 5 StruktVG zu. Liegen daher bei der übertragenden und der übernehmenden Körperschaft die drei Strukturänderungselemente des § 8 Abs 4 Z 3 KStG vor, ist nicht auszuschließen, daß die aufnehmende Körperschaft zwar in den Verlustvortrag der übertragenden Körperschaft eintritt, die Abzugsfähigkeit aber dennoch auf Grund des Manteltatbestandes zu versagen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!