Der IFB ist nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter eingeschränkt; auch für den Erwerb eines Mietrechtes kann der Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.
Der IFB ist nicht auf körperliche Wirtschaftsgüter eingeschränkt; auch für den Erwerb eines Mietrechtes kann der Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.