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Nichteinhaltung von Wochenendruhe und damit zusammenfallender Feiertagsruhe

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1991, 271 Heft 9 v. 1.9.1991

ARG §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1

Wenn die in § 7 Abs 1 ARG normierte Feiertagsruhe mit der Wochenendruhe gem § 3 Abs 1 ARG zusammenfällt, so ist eine kumulative Bestrafung sowohl wegen Übertretung des § 3 Abs 1 als auch des § 7 Abs 1 ARG nicht rechtswidrig.

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