ARG §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1
Wenn die in § 7 Abs 1 ARG normierte Feiertagsruhe mit der Wochenendruhe gem § 3 Abs 1 ARG zusammenfällt, so ist eine kumulative Bestrafung sowohl wegen Übertretung des § 3 Abs 1 als auch des § 7 Abs 1 ARG nicht rechtswidrig.
ARG §§ 3 Abs 1, 7 Abs 1
Wenn die in § 7 Abs 1 ARG normierte Feiertagsruhe mit der Wochenendruhe gem § 3 Abs 1 ARG zusammenfällt, so ist eine kumulative Bestrafung sowohl wegen Übertretung des § 3 Abs 1 als auch des § 7 Abs 1 ARG nicht rechtswidrig.