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Strafrechtliche Verantwortlichkeit während Frist des § 69 Abs 2 KO? Privatentnahmen des Einzelkaufmannes - betrügerische Krida?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 265 Heft 9 v. 1.9.1991

KO idF vor 1. 7. 2010 § 69 Abs 2

StGB §§ 156, 159

Auch die Inanspruchnahme der dem insolventen Schuldner mehrerer Gläubiger durch § 69 Abs 2 KO eingeräumten sechzigtägigen Antragstellungsfrist nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ändert nichts an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn es am Vorliegen bei pflichtgemäßer Sorgfalt als aussichtsreich und realisierbar erscheinender Sanierungsversuche mangelt.

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