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Kontrahierungszwang des Medienunternehmens für Urteilsveröffentlichung nach Wettbewerbsprozeß

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1991, 265 Heft 9 v. 1.9.1991

UWG § 25 Abs 7

§ 25 Abs 7 UWG legt dem Medienunternehmen (Medieninhaber) in den Fällen, in denen eine zur Urteilsveröffentlichung ermächtigte Partei an ihn herantritt, einen Kontrahierungszwang auf; diese Bestimmung geht als lex specialis § 46 Abs 1 Z 2 MedG vor.

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