1. Diskussionsstand
Durch die Baurechts-Novelle 1990 sind - nicht zuletzt aufgrund vielfältiger Anregungen der Wissenschaft1) - wesentliche Einschränkungen für die Begründung von Baurechten weggefallen. Erklärtes Ziel dieser Novelle war, die Begründung von Baurechten zu fordern und dadurch das wegen seiner weitgehend fehlenden Publizität problematische, jedoch in der Praxis „exzessiv verwendete“2) Superädifikat zurückzudrängen3). Dieser vom Gesetzgeber beabsichtigte „Frühling des Baurechts“ hat aber neue Zweifelsfragen geweckt, von denen eine hier näher untersucht werden soll, nämlich ob ein Baurecht auch an bereits bestehenden Gebäuden begründet werden kann.