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Baurecht an bestehenden Gebäuden

WirtschaftsrechtPeter CsoklichRdW 1991, 254 Heft 9 v. 1.9.1991

1. Diskussionsstand

Durch die Baurechts-Novelle 1990 sind - nicht zuletzt aufgrund vielfältiger Anregungen der Wissenschaft1)1) Bydlinski, Das Recht der Superädifikate; Kühne, Bodenreform im Zivilrecht; Ehn, NZ 1989, 315. - wesentliche Einschränkungen für die Begründung von Baurechten weggefallen. Erklärtes Ziel dieser Novelle war, die Begründung von Baurechten zu fordern und dadurch das wegen seiner weitgehend fehlenden Publizität problematische, jedoch in der Praxis „exzessiv verwendete“2)2) Graff, ecolex 1990, 276. Superädifikat zurückzudrängen3)3)Vgl Bericht des JA, 1264 BlgNR, XVII. GP; Graff, ecolex 1990, 276.. Dieser vom Gesetzgeber beabsichtigte „Frühling des Baurechts“ hat aber neue Zweifelsfragen geweckt, von denen eine hier näher untersucht werden soll, nämlich ob ein Baurecht auch an bereits bestehenden Gebäuden begründet werden kann.

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